Allgemeiner Hinweis
Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um unverbindliche Schätzpreise. Eine genaue Planung der Behandlung sowie Kostenschätzung kann grundsätzlich erst nach einer persönlichen Untersuchung vor Ort erfolgen. In den meisten Fällen können die Kosten für die angegebenen Behandlungen eingehalten werden.
Vor bestimmten Behandlungen werden wir von Patienten in der Regel gefragt, welche Kosten dabei auf sie zukommen. Wir sind uns darüber bewusst, dass die Honorare und Preise beim Zahnarzt ein wichtiges Kriterium sind. Deshalb möchten wir mit der nachfolgenden Tabelle Transparenz schaffen und Ihnen einige grundlegende Informationen geben.
Bitte beachten Sie: Sämtliche Preisangaben sind lediglich Beispiele. Welche Kosten in Ihrem persönlichen Fall entstehen, können wir erst nach einer genauen Untersuchung und einem Beratungsgespräch verbindlich klären. Dazu müssen Sie wissen, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Kostenfeststellung auf der Basis der Behandlungszeit, des Schwierigkeitsgrades und anderer individueller Gegebenheiten regelt.
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Infos für Privatversicherte
Für gesetzlich versicherte Patienten
In der folgenden Tabelle finden sich die Preise für gesetzlich versicherte Patienten. Dabei handelt es sich um den sogenannten Eigenanteil, also den Betrag, den der Patient selbst bezahlen muss. Die zusätzlichen Kosten werden über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.
Behandlungsart | Ausführung | Preis | |
---|---|---|---|
Professionelle Zahnreinigung(PZR) | gemäß Empfehlungen der Stiftung Warentest | 95,-*1 | |
Zahnaufhellung (Bleaching) | inkl. Prof. Zahnreinigung! | 385,-*1,5 | |
Zahnfüllung (pro Zahn) | Var. 1: Nano-Komposit (1-flächig)Var. 2: Nano-Komposit (2-4 flächig) | 70,-90,-*1 | |
Wurzelbehandlung | Var. 1: Exklusiv (zusätzlich Mikroskop pro Kanal)Var. 2: AllDent (maschinelle Aufbereitung pro Kanal) | 180,- 100,- *1*3 | Garantie*8 |
Inlay | Keramik | 700,-*1 | Garantie |
Veneer | Keramik | 780,-*1 | |
Krone | Keramik, vollverblendet | 700,-*1,2 | Garantie |
Brücke (3 Glieder) | Keramik, vollverblendet(inkl. Funktionsanalyse) | 1.750,-*1,2 | Garantie |
Brücke (5 Glieder) | Keramik, vollverblendet(inkl. Funktionsanalyse) | 2.850,-*1,2 | Garantie |
Implantat (inkl. Krone!) | Krone aus Keramik,vollverblendet | 2.300,-*1,2 | Garantie |
Feste Dritte Zähne Implantat (pro Kiefer) | Aus hochwertigem Kunststoff | 11.900,-*1,2 | Garantie |
Parodontitisbehandlung | mit Laser | 190,-*1 | |
DVT (3D-Röntgen) | inkl. Auswertung | 99,-*1 | |
Invisalign | ExpressGoGo Plus | 2.100,-2.500,-2.999,-*1,6,7 |
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Die Presse über Preise beim Zahnarzt
Welche Preise sind beim Zahnarzt angemessen? Wir haben für Sie in unserem Download-Bereich zahlreiche Artikel zu Preisen für zahnärztliche Behandlungen zusammengestellt.
Für Privatpatienten
Die Preisliste gilt nicht für Privatpatienten. Bei Privatpatienten sind die Rechnungen in der Regel höher, da keine Leistungen direkt mit der Versicherung abgerechnet werden können und somit alles auf der Rechnung erscheint. Sie erhalten als Privatpatient immer eine Rechnung über die Gesamtkosten. Gesetzlich-versicherte Patienten erhalten hingegen nur eine Rechnung über die Kosten, die von ihrer Versicherung nicht übernommen werden. Hier ist der Eigenanteil leicht zu ermitteln. Bei Privatpatienten ergibt sich der Eigenanteil anhand des individuellen Versicherungstarifes. Diese sind sehr unterschiedlich. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag erstellen. Diesen kann Ihre Privatversicherung dann vorab prüfen und Sie über Ihren Eigenanteil informieren.
Beispiel: Die Rechnung für eine Professionelle Zahnreinigung inklusive von Begleitleistungen beträgt bei Privatpatienten in der Regel circa. 130 Euro. Darüber erhalten Sie eine Quittung und auf Wunsch eine ausführliche Rechnung. In den meisten Fällen wird diese Rechnung von den Privatversicherungen zu 100% erstattet, so dass im Gegensatz zu gesetzlich-versicherten Patienten kein Eigenanteil übrig bleibt. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung und fragen Sie jederzeit bei uns nach.
Mehr Infos hier.
Fußnoten
1: Beispiel für die selbst zu tragenden Kosten bei gesetzlich Versicherten (= Eigenanteil). Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus individuellen Umständen gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bei bestimmten Leistungen besteht gegebenenfalls eine Therapiealternative ohne Eigenanteil.
2: Sämtliche Arbeiten "Made in Germany". Der Großteil der zahntechnischen Arbeiten wird im hauseigenen Meisterlabor mittels modernster Technik hergestellt. Einige Zwischenschritte finden gegebenenfalls in einem hochmodernen zahntechnischen Labor in der Münchner Umgebung statt. Gerne informieren wir Sie in einem Gespräch über den genauen Ablauf.
3: Die angegebenen Beträge beziehen sich auf einen Wurzelkanal. Frontzähne haben in der Regel einen Kanal, kleine Backenzähne ein bis zwei Kanäle, große Backenzähne drei bis vier Kanäle. Mehr dazu unter Wurzelbehandlung. Die Kosten für Wurzelbehandlungen sind abhängig vom jeweiligen Zahn und von dessen Prognose und können deshalb hier nur als Richtwert angegeben werden. In der Regel werden die angegebenen Preise nicht überschritten. In vielen Fällen ist die Var. 2 auch mit keinerlei Mehrkosten verbunden und wird komplett von der Krankenkasse übernommen.
4: Vor dem Bleaching ist eine Professionelle Zahnreinigung im AllDent Zahnzentrum erforderlich. Diese wird in einem separaten Termin vorab durchgeführt. Der Preis für das Bleaching reduziert sich bei Inanspruchnahme nach der Professionellen Zahnreinigung innerhalb von drei Wochen auf 290 Euro.
5: Die Behandlungskosten können über eine Ratenzahlung rund 100 Euro auf 24 Monate aufgeteilt werden. Änderungen aufgrund individueller Umstände vorbehalten.
6: Die Kosten für die Analyse müssen nur gezahlt werden, wenn danach keine Behandlung erfolgt. Wird eine Invisalign-Behandlung durchgeführt, ist die Analyse in den Behandlungskosten enthalten. Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falles von 99-250 Euro.
7: Die Garantie bieten wir nur für Keramik-Inlays und Wurzelbehandlungen unter dem Mikroskop (Var. 2) an.
Mehr Informationen zu den Preis-Beispielen:
Wie hoch der vom Patienten privat zu zahlende Eigenanteil für verschiedene zahnärztliche Versorgungen ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die Kosten für eine zahnärztliche Grundversorgung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Wer eine darüberhinausgehende zahnärztliche Versorgung wünscht, wie beispielsweise eine zahnfarbene Füllung im Seitenzahnbereich oder ein Implantat, der muss die zusätzlichen Kosten dafür selbst bezahlen. Anders ist es bei Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen). Hier zahlt die Krankenkasse dem Patienten einen festen Betrag für beispielsweise eine Krone. Dieser sogenannte Festzuschuss genügt in aller Regel nicht zur Herstellung der Grundversorgung. Auch bei der Grundversorgung muss der Patient deshalb einen erheblichen Eigenanteil zahlen. Wünscht der Patient eine Versorgung, die über die Grundversorgung hinausgeht, so muss er die Kosten dafür zusätzlich tragen.